Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Finanzielle Zuwendungen an Gemeinden und Vereine für Umbau und Sanierung von Sportstätten mit Baukosten >100.000 €.
Verfahrensablauf
Eingehende Anträge werden gesammelt und in der zweiten Jahreshälfte dem Sportstättenbeirat zwecks Priorisierung vorgelegt. Die Förderung erfolgt nach Entscheidung des zuständigen Ministeriums über den Jahresförderplan des Folgejahres.
Voraussetzungen
Fristgerechter Antrag
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antragsformular
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss bis spätestens 15.02. eines Jahres der Kreisverwaltung vorgelegt werden.
Rechtsgrundlage
Sportförderrichtlinien des Landes und des Kreises
Weiterführende Informationen