Mahnung und Vollstreckung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die Kreiskasse ist  zuständig für die Durchführung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegenüber säumigen Zahlern.

  • Verfahrensablauf

    Soweit für fällige Forderungen kein Zahlungseingang feststellbar ist, werden Mahnungen, Zahlungserinnerungen sowie Vollstreckungsankündigungen erstellt. Bei weiterhin ausbleibenden Zahlungen werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, z.B. Konten- oder Lohnpfändungen.