Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Kreiskasse ist zuständig für die Durchführung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren gegenüber säumigen Zahlern.
Verfahrensablauf
Soweit für fällige Forderungen kein Zahlungseingang feststellbar ist, werden Mahnungen, Zahlungserinnerungen sowie Vollstreckungsankündigungen erstellt. Bei weiterhin ausbleibenden Zahlungen werden Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet, z.B. Konten- oder Lohnpfändungen.