Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Rheinland-Pfalz beteiligt sich mit den beiden Komponenten „Obst/Gemüse“ und „Milch“ am EU-Schulprogramm. Teilnahmeberechtigt sind alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas). Die teilnehmenden Einrichtungen erhalten in festgelegten Lieferwochen jeweils eine Portionen Milch (0,2 l) je Kind von zugelassenen Schulmilchlieferanten.
Rechtsgrundlage
Art. 22 ff der VO (EU) Nr. 1308/2013 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen der EU und des Bundes
Handlungsanweisung zur Umsetzung des EU-Schulprogramms in Rheinland-Pfalz
Weiterführende Informationen