Sachbearbeitung des EU-Schulprogramms, Programmteil Schulmilch

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Rheinland-Pfalz beteiligt sich mit den beiden Komponenten „Obst/Gemüse“ und „Milch“ am EU-Schulprogramm. Teilnahmeberechtigt sind alle Grund- und Förderschulen einschließlich Schulkindergärten sowie Kindertageseinrichtungen (Kitas). Die teilnehmenden Einrichtungen erhalten in festgelegten Lieferwochen jeweils eine Portionen Milch (0,2 l) je Kind von zugelassenen Schulmilchlieferanten.

  • Rechtsgrundlage

    Art. 22 ff der VO (EU) Nr. 1308/2013 und hierzu erlassene Durchführungsbestimmungen der EU und des Bundes

    Handlungsanweisung zur Umsetzung des EU-Schulprogramms in Rheinland-Pfalz

  • Weiterführende Informationen