Online-Dienste
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die Ausgleichszulage (2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023) wird gewährt für Flächen in naturbedingt oder spezifisch benachteiligten Gebieten.
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Ausgleichszulage erfolgt mit dem gemeinsamen Antrag ausschließlich über das onlinebasierte System LEA (Landwirtschaftlicher elektronischer Antrag).
Welche Fristen muss ich beachten?
Der gemeinsame Antrag muss bis einschließlich 15. Mai eines jeden Jahres abgesendet werden.
Weiterführende Informationen