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Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die flächen- und tierbezogenen Direktzahlungen (1. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023) stellen eine wesentliche Unterstützung für die Landwirtschaft und den Weinbau dar. Im Bereich der Direktzahlungen können beantragt werden:
- Einkommensgrundstützung (EGS)
- Umverteilungseinkommensstützung (UES)
- Junglandwirte-Einkommensstützung (JES)
- Öko-Regelungen (ÖR)
- Gekoppelte Tierprämien (TPR)
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Direktzahlungen erfolgt mit dem gemeinsamen Antrag ausschließlich über das onlinebasierte System LEA (Landwirtschaftlicher elektronischer Antrag).
Welche Fristen muss ich beachten?
Der gemeinsame Antrag muss bis einschließlich 15. Mai eines jeden Jahres abgesendet werden.
Weiterführende Informationen