Plakette zur Kennzeichnung eines elektrisch betriebenen Fahrzeugs (E-Plakette) aus dem Ausland beantragen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie in Deutschland besondere Vorteile für Elektrofahrzeuge nutzen möchten, benötigt Ihr im Ausland zugelassenes Elektrofahrzeug eine E-Plakette.

    Elektrofahrzeuge sind zum Beispiel

    • Batterieelektrofahrzeuge, dazu gehören rein elektrisch betriebene Fahrzeuge
    • Brennstoffzellenfahrzeuge, dies sind Fahrzeuge mit Wasserstoffantrieb
    • aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, auch Plug-in-Hybride genannt, werden von einem Verbrennungsmotor und einem Elektromotor betrieben

    Die E-Plakette müssen Sie an der Rückseite Ihres Elektroautos gut sichtbar anbringen.

    Mit der E-Plakette haben Sie in einigen Orten Vorteile, beispielsweise

    • können Sie Busspuren nutzen
    • erhalten eine Vergünstigung auf Gebühren beim Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen und
    • sind von Zufahrtbeschränkungen und sind von Durchfahrtsverboten ausgenommen.
  • Verfahrensablauf

    Die sogenannte E-Plakette müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.

    Diese trägt in das dafür vorgesehene Sichtfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen Ihres Fahrzeuges ein und händigt Ihnen die E-Plakette aus.

    Sie müssen die E-Plakette dann nur noch an der Rückseite des Fahrzeuges gut sichtbar anbringen.

  • Voraussetzungen

    • Ihr elektrisch betriebenes Fahrzeug ist im Ausland zugelassen.
    • keine Kennzeichnung für elektrisch betriebene Fahrzeuge durch den Herkunftsstaat
    • Fahrzeug der Fahrzeugklassen M1, N1, N2 (jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht bis max. 4250 kg) sowie L3e, L4e, L5e, L7e
    • alternativer Antrieb beziehungsweise Energiequelle
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf E-Plakette
    • Zulassungsbescheinigung Teil I oder
    • Übereinstimmungsbescheinigung oder
    • Dokument, das die Anmeldung Ihres Autos im Ausland nachweist
  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge sind dem inländischen Kennzeichen oder Plaketten für elektrisch betriebene Fahrzeuge gleichzusetzen.