Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats besitzen und in Deutschland eine allgemeinbildende Schule besuchen möchten, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch beantragen. In der Regel ist ein Schulbesuch ab der 9. Klasse möglich.

    Ein Drittstaat ist ein Staat außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Zum EWR gehören zusätzlich zur Europäischen Union (EU) noch Island, Liechtenstein und Norwegen.

    Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des geplanten Schulbesuchs, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen.

    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis setzt unter anderem voraus, dass der Schulbesuch den Hauptzweck Ihres Aufenthalts darstellt. Eine Teilzeitschulausbildung ist nicht möglich.

    Sie müssen

    • eine öffentliche oder staatlich anerkannte Schule mit internationaler Ausrichtung oder
    • eine Privatschule besuchen.

    Die Schule muss die Schülerinnen und Schüler vorbereiten auf:

    • internationale Abschlüsse,
    • Abschlüsse anderer Staaten oder
    • staatlich anerkannte Abschlüsse, zum Beispiel das International Baccalaureate (IB)

    Während des Schulbesuchs muss Ihr Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen in der Regel gesichert sein.

    Wenn Sie bei dem Schüleraustausch das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Ihre Eltern oder Ihre Sorgeberechtigten dem Aufenthalt in Deutschland zustimmen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis

    Inhalt der Landesleistung

    • anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • digitales biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel aus eigenem Vermögen, Einzahlung einer Sicherheitsleistung auf ein Sperrkonto, Bankbürgschaft, Verpflichtungserklärung, Stipendium, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungspolice).
    • Bescheinigung der Schule, aus der die Dauer und die Rahmenbedingungen des Schulbesuchs hervorgehen
    • Bei Minderjährigen: Zustimmung aller personensorgeberechtigten Personen zum geplanten Schulbesuch (Einverständniserklärung); können die sorgeberechtigten Eltern den Antrag nicht gemeinsam für ihr Kind stellen, wird eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Elternteils benötigt; steht das Sorgerecht nur einem Elternteil zu, genügt die Unterschrift dieses Elternteils

    Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer des geplanten Schulbesuchs erteilt, zum Beispiel bis zum Abschluss der Bildungsmaßnahme und Aushändigung des entsprechenden Abschlusszeugnisses.

    Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder der visafreien Zeit beantragen.

    Antragsfrist: 8 Wochen

    Sie können gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Sie dürfen, während Sie die Aufenthaltserlaubnis besitzen, nicht arbeiten.
    • Während des Aufenthalts zum Schulbesuch erhalten Sie in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Aufenthaltszweck nur, wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch haben (zum Beispiel zum Familiennachzug oder zum Studium).
    • Im Anschluss an den Aufenthalt zum Schulbesuch erhalten sie eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck nur dann, wenn Sie einen gesetzlichen Anspruch haben (zum Beispiel zum Familiennachzug oder zum Studium).
    • Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt