Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation und sind aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung Ihres Herkunftslandes in eine Beschäftigung vermittelt worden.
Wenn die Anerkennung noch nicht abgeschlossen ist, können Sie die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Dafür müssen Sie dieselben Voraussetzungen erfüllen, wie bei der erstmaligen Antragstellung, Dazu gehört auch, dass Ihr Lebensunterhalt während der Verlängerung gesichert ist. Ebenso muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zustimmen. Sie wird dieser nur dann zustimmen, wenn sie das Anerkennungsverfahren bei der zuständigen Stelle betreiben.
Wird Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert, ist sie erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit wird jeweils um 1 Jahr bis zu einer Höchstdauer von 3 Jahren verlängert.
Auch mit der verlängerten Aufenthaltserlaubnis dürfen Sie nebenbei bis zu 20 Stunden in der Woche arbeiten
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis- Pass oder Passersatz
- digitales biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- bestehender Aufenthaltstitel
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Sperrkonto bei einer Bank)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
- Nachweise über das Anerkennungsverfahren (z.B. Erstbescheid der anerkennenden Stelle oder die Teilnahmebescheinigung für eine Qualifizierungsmaßnahme)
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sollten die Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Antragsfrist: 8 Wochen
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
- Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen
- Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
- Informationen für Fachkräfte aus dem Ausland zum Visum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf dem Portal "Make it in Germany" der Bundesregierung