Leistungsinhalt
- Verfahrensablauf
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Welche Fristen muss ich beachten?
- Was sollte ich noch wissen?
- Weiterführende Informationen
Leistungsbeschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Mai des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Hunsrück-KreisDer erste Teil der Untersuchung wird meist von einer Medizinischen Fachangestellten durchgeführt und besteht aus dem Seh- und Hörtest, einer ersten Beurteilung des Zahlen- und Mengenverständnisses sowie einem kurzen Konzentrationstest. Der Impfausweis wird durchgesehen und ggf. eine schriftliche Impfempfehlung mitgegeben.
Der zweite Teil der Untersuchung wird von der Schulärztin*dem Schularzt durchgeführt. Anhand von kindgerechten, altersentsprechenden Aufgaben untersuchen wir die Merkfähigkeit, die visuelle und auditive Wahrnehmung und die Fein- und Visuomotorik (Hand-Auge-Koordination). Andere Aufgaben testen die sprachliche Entwicklung ihres Kindes. Ebenso beurteilen wir die Grobmotorik und Körperkoordination. Zum Abschluss wird ihr Kind gemessen, gewogen und körperlich untersucht.
Nach der Untersuchung besprechen wir mit Ihnen die Testergebnisse und Untersuchungsbefunde. Bei Auffälligkeiten oder Problemen beantworten wir gerne Ihre Fragen und beraten Sie wie Sie ihr Kind unterstützen können, um ihm einen guten Schulstart zu ermöglichen. Bei Bedarf empfehlen wir eine weitere medizinische Abklärung. Bei schwerwiegenden Erkrankungen überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, mit welchen Hilfsmitteln bzw. welcher individuellen Unterstützung der Schulalltag bewältigt werden kann.
Das schulärztliche Gutachten, das die wichtigen Untersuchungsergebnisse zusammenfasst, senden wir an die Grundschule.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Hunsrück-KreisZur Untersuchung bringen Sie bitte mit:
• das gelbe Vorsorgeheft
• alle vorhandenen Impfausweise und Impfbescheinigungen
• wichtige Befundberichte (zum Beispiel Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ), Frühförderung, Logopädie und Ergotherapie), wenn möglich in Kopie
• Brille und Hörgerät - sofern vorhanden –
• falls notwendig einen Übersetzer/Dolmetscher
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Hunsrück-KreisAb August des Jahres vor Schulbeginn beginnen die Schuleingangsuntersuchungen nach den Sommerferien im Gesundheitsamt oder in einer Grundschule. Sie dauern an bis Ende Mai des Einschulungsjahres.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Spezielle Hinweise für - Kreis Rhein-Hunsrück-KreisSobald die Termine für Ihre zuständige Grundschule verfügbar sind, erhalten Sie von Ihrer Kindertagesstätte eine Information mit Angabe, wo Sie über unser Onlineportal einen Termin buchen können. Außerdem erhalten Sie per Einladungslink Zugang zum Elternfragebogen, welchen Sie vor dem Untersuchungstermin ausfüllen sollten.
Besucht ihr Kind keine Kindertagesstätte, werden Sie von der Grundschule informiert.
Weiterführende Informationen
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