Hilfen für Familien in Not aus der Landesstiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz"

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Es gibt besondere Notsituationen, in denen die allgemein zur Verfügung stehenden Hilfen nicht ausreichen. In solchen Fällen kann die Landesstiftung „Familie in Not“ weiterhelfen. Mit ihren Mitteln kann sie besonders Alleinerziehenden, jungen Familien und kinderreichen Familien in Notlagen schnell und unbürokratisch eine finanzielle Hilfe ermöglichen.

  • Verfahrensablauf

    Der Bedarf wird individuell von der Beratungsstelle vor Ort ermittelt. Einzelfallgerecht wird dann in einem unabhängigen Vergabeausschuss möglichst großzügig und bedarfsgerecht der Hilfebetrag festgesetzt.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzung ist, dass die erforderliche Hilfe von anderen Leistungsträgern nicht gegeben werden kann oder dass diese Hilfe nicht ausreicht. Das heißt, dass eine Unterstützung durch die Landesstiftung erst in Betracht kommt, wenn alle anderen vorrangigen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es ist somit immer eine Einzelfallprüfung notwendig, die unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Gesamtsituation Rechnung tragen soll.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Unterlagen, aus denen die finanzielle Situation ersichtlich ist (laufende monatliche Einkünfte und regelmäßigen monatlichen Belastungen)

  • Anträge / Formulare

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis

    Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Familienministeriums Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus sind Einzelheiten der Broschüre „Ratgeber Familie“, die ebenfalls auf der Homepage des Familienministeriums eingestellt ist, zu entnehmen.

    Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen, Familie und Jugend