Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und geduldet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Hierfür haben Sie entweder

    • eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
      • in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen oder
      • mit einer staatlich anerkannten Ausbildung für eine Pflegehilfstätigkeit abgeschlossen oder
    • ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen oder
    • mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem dem Abschluss angemessenen Beruf gearbeitet oder
    • mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem entsprechenden Beruf gearbeitet.

    Kurze Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten sind möglich.

    Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie

    • ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Vertrag haben und
    • die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Berufstätigkeit zugestimmt hat.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Voraussetzungen

    Weitere Voraussetzungen:

    • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
    • Sie erfüllen die Passpflicht.
    • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherungsschutz selbst bezahlen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Sie haben behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert.
    • Sie gehören keiner extremistischen oder terroristischen Organisation an oder unterstützen diese.
    • Sie wurden nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen schwerwiegenden Straftat verurteilt.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis

    Inhalt der Landesleistung

    • gültiger Reisepass oder Passersatz
    • digitales biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    • Nachweise über die abgeschlossene Ausbildung (z.B. Hochschulabschluss, Zeugnisse über die abgeschlossene Berufsausbildung)
    • Bei ausländischen Hochschulabschlüssen:  Bescheid über die Anerkennung oder Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses, Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) soweit vorhanden
    • Arbeitsvertrag oder die vom Arbeitgeber ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (siehe unter „Weiterführende Informationen“)
    • ggfls. Nachweise über bisher ausgeübte Tätigkeiten (z.B. Arbeitszeugnisse, Arbeitsverträge)
    • Nachweis über Deutschsprachkenntnisse
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis Ihrer Krankenversicherung
    • aktuelle Meldebescheinigung

    Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Beschäftigung. Wenn Sie bereits mit einer Duldung eine Ausbildung gemacht haben, erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis für 2 Jahre.

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

  • Rechtsgrundlage

  • Weiterführende Informationen