Ambulante Eingliederungshilfe für Erwachsene beantragen

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung können beim Rhein-Hunsrück-Kreis Eingliederungshilfe beantragen.


    Ziel der Eingliederungshilfe ist es, die selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Hilfen bereitzustellen.

  • Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Leistungen der Eingliederungshilfe werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Der maßgebliche Antrag ist bei der Kreisverwaltung zu stellen und kann zunächst schriftlich mit Begründung (formlos) oder mit dem Kurzantrag auf Eingliederungshilfe erfolgen.

    Als förmlicher Vordruck ist der Antrag auf Eingliederungshilfe gemäß §§ 90 ff. SGB IX zu verwenden. Ausfüllhinweise hierzu finden sich im Merkblatt zum Eingliederungshilfeantrag. Zudem ist der Gesprächsvorbereitungsbogen auszufüllen und bei der Kreisverwaltung einzureichen. Datenschutzrechtliche Hinweise sind dem Merkblatt Datenschutz bzw. der Datenschutzerklärung in leichter Sprache zu entnehmen.


    Prüfung der Voraussetzungen

    Nach Eingang der Antragsunterlagen prüft die Verwaltung, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Hilfegewährung vorliegen. Je nach Art der Hilfe kann auch die wirtschaftliche Bedürftigkeit geprüft werden (Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen).


    Bedarfsermittlung

    Gemeinsam mit der antragstellenden Person wird eine Bedarfsermittlung durchgeführt. In dieser werden der persönliche Bedarf sowie Ziele und Vorschläge zu Art und Umfang der Hilfe festgehalten.

    Die Bedarfsermittlung erfolgt durch den Sozialdienst der Eingliederungshilfe und wird dokumentiert. In der Regel sucht eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter des Sozialdienstes die antragstellende Person auf, um sich ein Bild vom derzeit notwendigen Unterstützungsbedarf zu machen.


    Entscheidung und Festlegung der Hilfen

    Die Bedarfsermittlung bildet die Grundlage dafür, welche Hilfen erforderlich sind und wer als Leistungserbringer in Betracht kommt. In komplexen Fällen können in einer Gesamtplankonferenz Ziele, notwendige Hilfen, Leistungserbringer und Finanzierung gemeinsam mit allen Beteiligten erörtert werden.


    Zusatzinformationen bei besonderen Wohnformen

    Seit 2020 erfolgt bei Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen leben, eine Trennung zwischen existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen der Eingliederungshilfe.


    Existenzsichernde Leistungen (z. B. Wohnen, Ernährung) müssen zusätzlich über einen Antrag auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragt werden.


    Der Erst-Antrag ist als Anlage II im Eingliederungshilfefragebogen enthalten.


    Da Grundsicherungsleistungen befristet bewilligt werden, ist rechtzeitig ein Weitergewährungsantrag zu stellen. Als Vordruck kann der Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß SGB XII genutzt werden. Ausfüllhinweise finden sich im entsprechenden Merkblatt.

  • Voraussetzungen

    Voraussetzungen


    Vorliegen einer Behinderung oder drohender Behinderung.


    Notwendigkeit individueller Hilfen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (§ 1 SGB IX).


    Schriftlicher Antrag bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis.


    Je nach Hilfe: wirtschaftliche Bedürftigkeit (Einkommen, Vermögen).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Schweigepflichtentbindung


    Fachärztliche Gutachten oder Entwicklungsdiagnostik (z. B. SPZ/HTZ)


    Nachweise über den Grad der Behinderung (Ausweis, Feststellungsbescheid)


    Angaben zum Pflegegrad inklusive MDK-Gutachten (falls vorhanden)


    Sonderpädagogische Gutachten, Therapie- und Entwicklungsberichte (falls vorhanden)


    Vorerhebungsbogen des Kindes bzw. der Sorgeberechtigten


    Von der Einrichtung ausgefüllter Kita- oder Schulbericht


    Gesprächsvorbereitungsbogen


    (Bei Bedarf) Antrag auf existenzsichernde Leistungen für Personen in besonderen Wohnformen

  • Weiterführende Informationen