Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Monatliche Leistungen (Pflegegeld) nach § 39 SGB VIII müssen beim zuständigen Jugendamt (Wirtschaftliche Jugendhilfe) oder Ihrem Pflegekinderdienst beantragt werden. Voraussetzung ist die Bewilligung von Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 27/33 SGB VIII.