Monatliche Leistungen für den Unterhalt von Pflegekindern beantragen (Pflegegeld)

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Monatliche Leistungen (Pflegegeld) nach § 39 SGB VIII müssen beim zuständigen Jugendamt (Wirtschaftliche Jugendhilfe) oder Ihrem Pflegekinderdienst beantragt werden. Voraussetzung ist die Bewilligung von Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege nach § 27/33 SGB VIII.