Förderung außerschulische Jugendbildung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Außerschulische Jugendbildung ist ein wesentlicher Teil der non-formalen Jugendarbeit (§ 11 KJHG), die Bildungsprozesse in der Freizeit junger Menschen fördert. Sie umfasst politische, soziale, kulturelle und technische Schwerpunkte zur Persönlichkeitsentwicklung. Angebote sind partizipativ, selbstbestimmt und finden in Jugendzentren, Verbänden oder digitalen Räumen statt. Die Kreisrichtlinie zur Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der außerschulischen Jugendbildung legt die Förderung für Freizeiten, Ferienaktionen und Wochenferienaktionen fest.

  • Weiterführende Informationen