Fischereibehörde

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Gesetzliche Grundlagen

    Die Binnenfischerei unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland der Gesetzgebung der Länder. In Rheinland-Pfalz wurden hierzu das Landesfischereigesetz (LFischG) und die Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (Landesfischereiordnung – LFischO) erlassen.


    Regelungen in Rheinland-Pfalz

    Oberstes Ziel einer naturbewussten Freizeitfischerei muss die Erhaltung von gesunden und artenmäßig ausgewogenen Fischbeständen zur Gewährleistung einer umweltverträglichen und nachhaltigen Fischerei sein.

    Um dieses Ziel zu erreichen, werden den Anglerinnen und Anglern weitreichende Kenntnisse im Tier-, Umwelt- und Gewässerschutz abverlangt, die in einer staatlichen Fischerprüfung nachgewiesen werden müssen.


  • Rechtsgrundlage