Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Die tierärztliche Grenzkontrollstelle am Flughafen Frankfurt/Hahn wurde im Jahre 1999 eröffnet.
Die Grenzkontrolle kontrolliert die Einfuhr und Durchfuhr aller Erzeugnisse tierischen Ursprungs sowie bestimmter lebender Tiere aus Drittländern. Darüber hinaus ist sie eine zugelassene Kontrollstelle für Produkte nichttierischer Herkunft gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793.
Ihrer Funktion entsprechend ist die tierärztliche Grenzkontrollstelle an den jeweiligen EU-Außen-grenzen positioniert, über die solche Einfuhren möglich sind. Da der Flughafen Frankfurt/Hahn als Außengrenze der Europäischen Union gilt, ist dort eine Grenzkontrollstelle eingerichtet. Nach Voranmeldung nimmt das Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück die Kontrollen direkt am Flughafen vor.
Die EU verfolgt mit der Einrichtung von Grenzkontrollstellen folgende Ziele:
- Gesundheitsschutz von Mensch und Tier
- Verhinderung von Tierseucheneinschleppung
- Kontrolle vorgeschriebener Transport- und Lagerbedingungen
- Kontrolle artgerechter Transportbedingungen
Der Flughafen Frankfurt/Hahn verfügt mit dieser Zulassung über eine tierärztliche Grenzkontrollstelle mit angeschlossener Kleintierstation. In der Grenzkontrollstelle werden Waren tierischen Ursprungs und lebende Tiere (außer Huf- und Klauentiere), die aus Drittländern in die EU eingeführt werden, veterinärärztlichen Untersuchungen und Kontrollen unterzogen.
Die zertifizierte Grenzkontrollstelle DE HNH 4 mit Kleintierstation am Flughafen Frankfurt/Hahn erfüllt alle Hygieneanforderungen der Europäischen Union.
Die Grenzkontrollstelle ist von der EU für die Abfertigung von folgenden Waren zugelassen:
- Human Consumption (HC): Lebensmittel verpackt oder umhüllt, in Umgebungstemperatur, gekühlt oder tiefgekühlt
- Non Human Consumption (NHC): Nichtlebensmittel verpackt oder umhüllt, in Umgebungstemperatur, gekühlt oder tiefgekühlt
- Live Animals (LA): Klein- und Zootiere (z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Zierfische, Reptilien, Eintagsküken, Bruteier); keine Huftiere
- Ausfuhr von Huf- und Klauentieren
Bitte beachten Sie: Keine Zulassung der Grenzkontrollstelle Flughafen Hahn für die Einfuhr und Durchfuhr von Huf- und Klauentieren.
Verfahrensablauf
Einfuhren und Durchfuhren sind mindestens einen Werktag im Voraus anzumelden. Die Kontaktdaten sind: Telefon Grenzkontrollstelle +49 6543 509291 (24h Bereitschaft)
Telefon Veterinäramt +49 6761 82 800
Fax Veterinäramt +49 6761 82 9 888
E-Mail vetamt@rheinhunsrueck.de Das System TRACES NT ist zu verwenden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldung mindestens 1 Werktag vorab, das System TRACES NT ist zu verwenden
Rechtsgrundlage
Individuell, Rechtsgrundlagen der EU bezüglich der Einfuhr/Durchfuhr unterschiedlicher Produkte oder Tiere
Was sollte ich noch wissen?
Hier erfahren Sie, welche Verfahren Sie beachten müssen, wenn Sie Tiere oder tierische Produkte aus Drittländern (Nicht-EU-Staaten) einführen und welche Unterlagen erforderlich sind:
Melden Sie die Einfuhren bitte frühzeitig bei uns an! Nach der Terminvereinbarung stellen Sie die Waren oder die Tiere zusammen mit den Original-Papieren an der Grenzkontrollstelle am Flughafen Frankfurt/Hahn vor.
Für einen reibungslosen Ablauf ist es besonders wichtig, dass Sie die Grenzkontrollstelle frühzeitig benachrichtigen. Bei Tieren mindestens 1 Woche vorher, bei Produkten spätestens 24 Stunden vor dem Eintreffen der Sendung.
Einfuhr von Produkten tierischen Ursprungs und Tieren
- GGED (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) von Waren
Das GGED ist ein zwingend erforderliches Formular für die Einfuhr von Waren, das der Grenzkontrollstelle vorgelegt werden muss. Im Idealfall sollte die erste Seite des GGED-Formulars im TRACES NT-Programm vom Anmelder selber elektronisch erstellt werden. Die Zugangsdaten zum TRACES NT-Programm sowie eine Einweisung bzw. kurze Schulung zur Erstellung der elektronischen Anmeldung erhalten Sie gerne nach vorheriger Terminabsprache durch das Personal der Grenzkontrollstelle. - GGED (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) für Tiere
Das GGED-Tiere ist ein zwingend erforderliches Formular für die Einfuhr von Tieren, das der Grenzkontrollstelle vorgelegt werden muss. Ebenso wie bei den Produkten tierischer Herkunft sollte die erste Seite des GGED-Formulars für Tiere im TRACES NT-Programm vom Anmelder selber elektronisch erstellt werden. Die Zugangsdaten zum TRACES NT-Programm sowie eine Einweisung bzw. kurze Schulung zur Erstellung der elektronischen Anmeldung erhalten Sie gerne nach vorheriger Terminabsprache durch das Personal der Grenzkontrollstelle. - Gesundheitsbescheinigung
Bei allen Einfuhren ist für die Tiere beziehungsweise die Produkte tierischer Herkunft eine Gesundheitsbescheinigung aus dem Ursprungsland beizubringen. Informationen über die jeweiligen Anforderungen beziehungsweise die erforderliche Form erhalten Sie bei der Grenzkontrollstelle. - Einfuhrgenehmigung
Bei der Einfuhr der meisten Heimtiere (beispielsweise Tauben, Hunde, Katzen), Zootiere oder Bienen und Geflügel sowie mancher Waren ist eine ministerielle tierseuchenrechtliche Einfuhrgenehmigung erforderlich. Wofür diese im Einzelnen gilt und wo sie beantragt wird, können Sie bei der Grenzkontrollstelle erfahren. - Transporterklärung
Beim Transport von Tieren muss eine Bescheinigung über den Transportbeginn und den Transportablauf die Sendung begleiten (Shippers Certificate for live animals).
Mitnahme von Lebensmitteln tierischer Herkunft im Reiseverkehr
Biosicherheit dient der Gesundheit von Mensch und Tier. Zum Schutz vor Tierseuchen ist die Mitnahme von Fleisch- und Milchprodukten aus nicht EU-Ländern verboten. Denn ansteckende Tierkrankheiten können auch über Erreger in Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel übertragen werden.
Verboten ist die Einfuhr - auch in kleineren Mengen und für den persönlichen Gebrauch - folgender Produkte:
- Frisches Fleisch und alle Fleischerzeugnisse, wie beispielsweise Wurst, Aufschnitt, Beef Jerkey (Trockenfleisch).
- Milch und alle Milcherzeugnisse, wie beispielsweise Joghurt, Käse, Butter, Molkeproteindrinks.
- In Anbetracht der weltweiten Situation bezüglich der Vogelgrippe ist das Mitbringen von Ei und Eiprodukten im Reiseverkehr nicht empfehlenswert.
- GGED (Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument) von Waren
Weiterführende Informationen
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Grenzkontrollstelle am Flughafen Frankfurt/Hahn auf einen Blick.
Tierärztliche Grenzkontrollstelle
Telefon Grenzkontrollstelle +49 6543 509291 (24h Bereitschaft)
Telefon Veterinäramt +49 6761 82 800
Fax Veterinäramt +49 6761 82 9 888
E-Mail vetamt@rheinhunsrueck.de
Internet www.kreis-sim.de
Anschrift
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis
Ludwigstraße 3 – 5
55469 Simmern24h telefonische Rufbereitschaft unter +49 6543 509 291
Zollamt Flughafen Frankfurt/Hahn
Zuständig unter anderem für Fragen zu
- Zollabfertigung von Tieren und tierischen Produkten per Luftfracht
- Artenschutzrecht
ist das Zollamt Flughafen Frankfurt/Hahn, Gebäude 850, 55483 Hahn Flughafen, Telefon: +49 6543 508 880.
Mitnahme von Lebensmitteln tierischer Herkunft im Reiseverkehr
Biosicherheit dient der Gesundheit von Mensch und Tier. Zum Schutz vor Tierseuchen ist die Mitnahme von Fleisch- und Milchprodukten aus nicht EU-Ländern verboten. Denn ansteckende Tierkrankheiten können auch über Erreger in Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel übertragen werden.
Verboten ist die Einfuhr - auch in kleineren Mengen und für den persönlichen Gebrauch - folgender Produkte:
- Frisches Fleisch und alle Fleischerzeugnisse, wie beispielsweise Wurst, Aufschnitt, Beef Jerkey (Trockenfleisch), sowie Ei und Eiprodukte.
- Milch und alle Milcherzeugnisse, wie beispielsweise Joghurt, Käse, Butter, Molkeproteindrinks.