Patientenverfügung

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die meisten Menschen sterben heute nicht zu Hause, sondern im Krankenhaus oder in den Pflegestationen eines Seniorenheims. Diese Vorstellung löst bei vielen Menschen besondere Ängste aus. Sie fürchten, dass man sie nicht in Ruhe und Würde sterben lässt, dass das Leiden und Sterben möglicherweise unnötig in die Länge gezogen wird. Hier kann die Patientenverfügung weiterhelfen.


    Jede medizinische Maßnahme bedarf der Zustimmung des Betroffenen. Ist eine Person selbst noch entscheidungsfähig, ist es ihre Sache, die Einwilligung zu erteilen. Was aber geschieht, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern? Auch dann kommt es auf seine Erklärung an, und zwar auf die Erklärung, die er an gesunden Tagen für diesen Fall abgegeben hat - nämlich die Patientenverfügung. Das Gesetz versteht hierunter die schriftliche Festlegung des einwilligungsfähigen Volljährigen für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt. Diese Erklärung ist verbindlich, wenn sich daraus für die konkrete Behandlungssituation der Wille des Erklärenden eindeutig und sicher feststellen lässt.

  • Verfahrensablauf

    Wenn Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall für Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen. Betreuer und Betreuerinnen sind ebenso wie Bevollmächtigte verpflichtet zu prüfen, ob die Festlegungen der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen und, wenn dies der Fall ist, ihnen Ausdruck und Geltung zu verschaffen.


    Es ist also sehr sinnvoll, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten oder zumindest mit einer Betreuungsverfügung mit einem Betreuungsvorschlag zu kombinieren.


    Gerade bei einer Patientenverfügung ist es wichtig, wenn möglichst viele Personen wissen, dass Sie Ihren entsprechenden Willen niedergelegt haben, damit die Erklärung auch möglichst schnell gefunden werden kann. Auch hier empfiehlt es sich, die Informationskarte, auf der Sie notiert haben, dass Sie eine Patientenverfügung haben, mit sich zu führen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die Patientenverfügung muss nach der ausdrücklichen Regelung des Gesetzes schriftlich abgefasst sein. Mündliche Erklärungen sind zwar nicht ohne jede Wirkung - sie können aber nur Berücksichtigung finden, wenn es um die Frage geht, was der mutmaßliche Wille des einwilligungsunfähigen Patienten ist. Wenn Sie also Ihr Selbstbestimmungsrecht als künftiger Patient wahren und eine echte Patientenverfügung abfassen wollen, ist eine schriftliche Erklärung zwingend notwendig. Einer notariellen Beurkundung bedarf es nicht.

  • Rechtsgrundlage

    § 1827 BGB

  • Weiterführende Informationen