Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung verlängern

Leistungsinhalt

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie über eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung verfügen, müssen Sie rechtzeitig vor deren Ablauf eine Verlängerung beantragen.

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die erstmalige Erteilung. Grundsätzlich kann Ihre Aufenthaltserlaubnis bis zum Ende Ihrer Aus- oder Weiterbildung verlängert werden, wenn das Aus- oder Weiterbildungsverhältnis weiterhin besteht und voraussichtlich zu einem erfolgreichen Abschluss führt.

    Die Aufenthaltserlaubnis kann nur verlängert werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit zustimmt.

    Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.

    Während einer qualifizierten Berufsausbildung dürfen Sie bis zu 20 Stunden pro Woche einer Beschäftigung nachgehen, die von Ihrer Berufsausbildung unabhängig ist. Eine selbstständige Tätigkeit ist nicht erlaubt.

    Für die Dauer Ihrer Aus- oder Weiterbildung können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen und damit zu Ihrem Lebensunterhalt beitragen.

    Sollte Ihre qualifizierte Berufsausbildung aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, vorzeitig enden, müssen Sie das Bundesgebiet nicht sofort verlassen. Sie können sich bis zu 6 Monate lang einen anderen Ausbildungsplatz in Deutschland suchen.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Hunsrück-Kreis

    Inhalt der Landesleistung

    • anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • aktueller Aufenthaltstitel
    • digitales biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungspolice)
    • Aus- bzw. Weiterbildungsvertrag
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, wenn diese bereits abgelaufen ist (wird in der Regel durch die Ausländerbehörde eingeholt)
    • Bei qualifizierter Berufsausbildung: Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (zum Beispiel Sprachzertifikat, deutsche Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse, Beleg über die erfolgreiche Teilnahme am Integrationskurs, Bestätigung des Ausbildungsbetriebs über ausreichende Sprachkenntnisse für die angestrebte Berufsausbildung, Anmeldebestätigung für einen berufsbezogenen Deutschsprachkurs)
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Rentenbescheid, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern- oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen)
    • Bei Minderjährigkeit: Zustimmung der personensorgeberechtigten Person zum verlängerten Aufenthalt
    • Bei Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs:  Nachweis, dass ein Integrationskurs absolviert wurde oder die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Wenn noch kein Integrationskurs absolviert wurde, kann die Ausländerbehörde die Verlängerung ablehnen oder die Aufenthaltserlaubnis nur für ein Jahr verlängern bis der Kurs erfolgreich abgeschlossen oder ein Nachweis erbracht wurde, dass die Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.

    Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet verlängert. Die Gültigkeit richtet sich gewöhnlich nach der Dauer der Aus- oder Weiterbildung.

    Sie sollten die Verlängerung spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

    Antragsfrist: 6-8 Wochen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Während der Gültigkeit einer Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung können Sie grundsätzlich in eine andere qualifizierte Berufsausbildung wechseln. Ändert sich der Zweck des Aufenthalts, müssen Sie dies der zuständigen Ausländerbehörde sofort mitteilen.
    • Wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz für bis zu 18 Monate verlängern.
  • Weiterführende Informationen