Wann muss ein neuer Antrag auf ein Deutschlandticket gestellt werden?
Ein neuer Antrag muss bis 20. April 2026 gestellt werden, wenn
- zum Schuljahr 2026/2027 die 1. oder 5. Klasse besucht wird und der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 Kilometer, bei weiterführenden Schulen länger als 4 Kilometer oder der Schulweg besonders gefährlich ist,
- es Änderungen der persönlichen Daten gibt (z.B. Umzug oder Schulwechsel),
- das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), die Berufsfachschule I oder II an einer
Berufsbildenden Schule besucht wird oder - die Sekundarstufe II (ab Klasse 11) besucht wird. (Kostenübernahme vom Einkommen abhängig!)
Wo wird der Antrag gestellt?
Die Online-Antragsformulare und weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis: www.kv-rhk.de/Schülerbeförderung
Bei Fragen helfen Frau Buchholz, Frau Scherer und Frau Parpart aus dem Team der Schülerbeförderung der Kreisverwaltung gerne weiter:
Telefon: 06761 82 -206, -207 und -209

