Bauvoranfrage stellen

Anträge / Formulare

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Gemäß § 72 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) hat der/die Bauherr*in vor Einreichung eines Bauantrages die Möglichkeit, die grundsätzliche Realisierbarkeit und/ oder einzelne Fragen zu einem Vorhaben im Rahmen einer Bauvoranfrage (Antrag auf Bauvorbescheid) klären zu lassen. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn beispielsweise unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. 

    Ohne großen finanziellen Aufwand kann hierdurch die generelle Zulässigkeit eines Vorhabens geklärt werden - ein Planungsbüro oder Architekt ist hierfür nicht erforderlich. Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit der Bauvoranfrage sind alle zur Klärung und Bewertung Ihrer Fragen notwendigen Unterlagen

    einzureichen. Eine pauschale Aufzählung dieser ist aufgrund der Bandbreite der Fragestellung leider nicht möglich. Stets vorzulegen sind jedoch ein aktueller amtlicher Lageplan (1 : 1.000) sowie ein Lageplan mit maßstabsgetreuer Einzeichnung und Bemaßung (Größe und Position) des geplanten Bauvorhabens.

    Wichtig: Mit der Baumaßnahme dürfen Sie erst nach Erhalt einer Baugenehmigung beginnen, sofern nicht baugenehmigungsfrei. Der positive Bauvorbescheid berechtigt hierzu nicht. 

    Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

  • Rechtsgrundlage