Da für ein derartiges Schadensereignis im Haushaltsplan 2026 keine Mittel veranschlagt sind und derzeit noch keine belastbare Kostenschätzung vorliegt, wurde die Verwaltung ermächtigt, unabweisbare über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu leisten. Hierfür wurde vorsorglich ein Finanzrahmen von bis zu 1 Mio. Euro beschlossen.
Der Landkreis ist damit in der Lage, insbesondere Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie zur Bewertung und Bewältigung möglicher Umweltfolgen kurzfristig zu finanzieren und, sofern erforderlich, zunächst in Vorleistung zu treten. Dies erfolgt unter dem Vorbehalt der abschließenden Klärung der Verantwortlichkeiten und Kostentragung.
Nach dem derzeitigen Sachstand ist davon auszugehen, dass die Betreiberfirma für die im Zusammenhang mit dem Schadensereignis entstehenden Kosten haftet. Der Landkreis steht hierzu weiterhin in engem Austausch mit der Betreiberfirma und klärt die nächsten Schritte zur Schadensbewältigung.
Landrat Volker Boch erklärt: „Unser vorrangiges Ziel ist es, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Bevölkerung ohne Verzögerung umzusetzen. Mit den getroffenen Beschlüssen stellen wir sicher, dass der Landkreis jederzeit handlungsfähig ist. Zugleich gehen wir auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes davon aus, dass die Kosten durch den verantwortlichen Betreiber zu tragen sind. Der Austausch mit der Betreiberfirma verläuft bislang konstruktiv. Ich bin sehr froh, dass der Kreistag dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig gefolgt ist.“
