Kreishaus Simmern

Kreisverwaltung trifft Regelung zum Gewässerschutz

Durch den Dieselaustritt infolge eines Schadens an einer Pipeline bei Wiebelsheim besteht eine Gefährdung durch die Nutzung des Wassers.

Um mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt frühzeitig zu minimieren, wird die Entnahme von Wasser aus dem Simmerbach zwischen Wiebelsheim und Simmern sowie aus angrenzenden Mühlengräben vorerst untersagt. Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gewässerschutz und gilt bis auf Widerruf.

„Wir handeln vorsorglich, um Gewässer, Lebensräume und die öffentliche Gesundheit zu schützen“, so Landrat Volker Boch.