Die Kreisverwaltung hat eine Allgemeinverfügung erlassen, um das Wasservorkommen und die damit verbundenen Lebensräume für Menschen, Tiere und Pflanzen in der Region zu schützen. Diese Allgemeinverfügung tritt am 25. März 2026 in Kraft.
Durch den Dieselaustritt infolge eines Schadens an einer Pipeline bei Wiebelsheim besteht eine Gefährdung durch die Nutzung des Wassers.
Um mögliche Risiken für Gesundheit und Umwelt frühzeitig zu minimieren, wird die Entnahme von Wasser aus dem Simmerbach zwischen Wiebelsheim und Simmern sowie aus angrenzenden Mühlengräben vorerst untersagt. Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gewässerschutz und gilt bis auf Widerruf.
„Wir handeln vorsorglich, um Gewässer, Lebensräume und die öffentliche Gesundheit zu schützen“, so Landrat Volker Boch.
Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes und des LandeswassergesetzesPDF-Datei:199 kB
Richtigstellung zur Allgemeinverfügung vom 27.03.2026PDF-Datei:170 kB
23 März 2026