Das Förderprogramm umfasst ein 2-teiliges Antragsverfahren.
Antragsverfahren Teil 1:
Antragszeitraum: 4. Mai 2026 bis 1. Juni 2026
Im Antragsverfahren Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst des Antragsjahres oder im Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Umwandlungsrechten bzw. Genehmigungen auf Wiederbepflanzung bestockt werden sollen, im Teil 1 zu melden.
Die Rodungsbescheide aus den Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Diese Flächen müssen dann erneut beantragt werden.
Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. WICHTIG: Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung muss im Jahr 2027 spätestens zum 30. Juni 2027 (einzige Frist) erfolgt sein, da eine Auszahlung des Zuschusses aufgrund des Auslaufens der gegenwärtigen Förderperiode nur bis zum 15. Oktober 2027 erfolgen kann. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden.
Der Antrag kann über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (WIP) gestellt werden. Bei der elektronischen Antragsstellung in diesem Portal wird eine umfangreiche elektronische Unterstützung durch das System angeboten: https://www.lwk-rlp.de/weinbau/wip
Sollte noch kein Zugang für das Weininformationsportal vorhanden sein, kann über „Registrierungsantrag“ ein entsprechender Antrag ausgefüllt und an die im Portal angegebene Nummer gefaxt oder per Post verschickt werden. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von 2 bis 3 Arbeitstagen per Post zugestellt.
Die Antragsunterlagen können auch auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz heruntergeladen und zur Antragstellung genutzt werden: https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/
Auf dieser Internetseite ist auch das Merkblatt für das Antragsverfahren Teil 1 erhältlich. Es enthält viele wichtige Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den einzelnen Maßnahmen und sollte vor der Antragstellung unbedingt gelesen werden.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragstellenden eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises.
Ansprechpersonen bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, Fachbereich Landwirtschaft und Weinbau, sind Frau Huhn (montags, dienstags und mittwochs vormittags), E-Mail: tanja.huhn@rheinhunsrueck.de; Telefon 06761 82-832 und Frau Rink, E-Mail: angelika.rink@rheinhunsrueck.de; Telefon 06761 82-835.
