Anträge / Formulare
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Leistungsbeschreibung
Im Rahmen des Eignungsüberprüfungsverfahrens, bzw. im Rahmen der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis, kann aus verschiedenen Gründen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zum Nachweis der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen erforderlich werden.
Anlass hierfür können z. B. sein: Trunkenheitsfahrten mit mehr als 1,6 Promille Blutalkohol, mehrfache Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss, festgestellte Abhängigkeiten, Konsum von Betäubungsmitteln, Straftaten, die Zweifel an der charakterlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungs-Bewertungssystem, etc. (Liste nicht abschließend)
Voraussetzungen
Die Beantragung einer neuen Fahrerlaubnis ist erst zum Ende der Aufarbeitung im Rahmen der verkehrspsychologischen Beratung sinnvoll.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Anordnung der medizinisch-psychologischen Untersuchung werden Gebühren im Rahmen der GebOSt erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
ggf. vorgegebene Fristen im laufenden Eignungsüberprüfungsverfahren;
Rechtsgrundlage
§§ 3 und 20 FeV i.V.m. §§ 11 - 14 FeV
Was sollte ich noch wissen?
Die medizinisch-psychologische Begutachtung wird zur Klärung der Fahreignung angeordnet. Die Kosten für die Untersuchungen sind von dem Betroffenen zu tragen.
Die MPU gliedert sich in drei Teile: den medizinischen Teil, den psychophysiologischen Leistungtstest sowie das psychologische Untersuchungsgespräch; die Reihenfolge der Untersuchungen ist nicht festgelegt.
Medizinische Untersuchung: Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung wird geprüft, ob ggf. verkehrsrelevante Erkrankungen/körperliche Mängel vorliegen.
Leistungstest: Mit Hilfe psychophysiologischer Leistungstests wird u.a. die Sinneswahrnehmung, die Reaktionsschnelligkeit und -genauigkeit sowie die Belastbarkeit des Probanden überprüft. Es werden jeweils anerkannte Testverfahren durchgeführt.
Psychologisches Untersuchungsgespräch: Im Rahmen des Gesprächs muss u.a. dargelegt werden, dass es zu einer selbstkritischen Auseinandersetzung mit den Auffälligkeiten der Vergangenheit gekommen ist und eine stabile Verhaltensänderung dargestellt und belegt werden kann. Der Gutachter bewertet in diesem Gespräch die Gesamtheit der Antworten; entscheidend ist die individuelle Aufarbeitung und Glaubwürdigkeit.
In jedem Fall ist es sinnvoll, sich schnellstmöglich in verkehrspsychologische Beratung zu begeben, um sich in persönlichen Gesprächen über die Hintergründe der zugrundeliegenden Auffälligkeiten bewusst zu werden. Ferner kann im Rahmen einer entsprechenden Vorbereitung geklärt werden, ob und für welchen Zeitraum die Erbringung von Abstinenzbelegen (insbesondere bei Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln) erforderlich ist
Bemerkungen
WICHTIG: Bei jedem Sachverhalt handelt es sich um eine Einzefallprüfung; die hier genannten Informationen sollen lediglich einen Überblick verschaffen.
Für Vorsprachen bitten wir unbedingt telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Weiterführende Informationen