Anträge / Formulare
Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Sofern Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen, leitet die Fahrerlaubnisbehörde ein sog. "Eignungsüberprüfungsverfahren" ein und ordnet entsprechende fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen an. Unter anderem Fahrten unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss, gesundheitliche Mängel, die Eintragung von mehr als acht Punkten im Fahrerlaubnisregister, aber auch charakterliche Auffälligkeiten können zum Verlust der Fahreignung führen. Kommt das behördliche Verfahren zu dem Ergebnis, dass die Fahreignung nicht mehr vorhanden ist, wird diese seitens der Fahrerlaubnisbehörde entzogen.
Eine gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis ist hiervon losgelöst zu betrachten.
Verfahrensablauf
Nach den entsprechenden fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen und der Durchführung eines Anhörungsverfahrens wird die Fahrerlaubnis durch rechtsmittelfähigen und gebührenpflichtigen Bescheid seitens der Fahrerlaubnisbehörde entzogen.
Voraussetzungen
Die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen liegt nicht (mehr) vor.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Entziehung der Fahrerlaubnis werden Gebühren im Rahmen der GebOSt erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ab Zustellung des Bescheides über die Entziehung der Fahrerlaubnis seitens der Fahrerlaubnisbehörde ist der entsprechende Führerschein innerhalb von 3 Tagen bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.
Rechtsgrundlage
§§ 3 Abs. 1 und 46 Abs. 1 FeV
Was sollte ich noch wissen?
Durch einen freiwilligen Verzicht auf die Fahrerlaubnis kann dem bevorstehenden Entzug der Fahrerlaubnis (innerhalb der im Eignungsüberprüfungsverfahren gesetzten Fristen) entgegengewirkt und Gebühren eingespart werden.
Bemerkungen
WICHTIG: Bei jedem Sachverhalt handelt es sich um eine Einzefallprüfung; die hier genannten Informationen sollen lediglich einen Überblick verschaffen.
Für Vorsprachen bitten wir unbedingt telefonisch einen Termin zu vereinbaren.