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Leistungsbeschreibung
Mit einer Förderung aus dem Dorferneuerungsprogramm werden private Bauherren unterstützt, die das ursprüngliche Erscheinungsbild eines ortsbildprägenden Gebäudes im Ortskern wieder herstellen. Der Zuschuss ist für Mehrkosten gedacht, die durch regionaltypisches Bauen oder die Verwendung ortstypischer Materialien entstehen. Dadurch wird die regionaltypische Bautradition wieder sichtbar gemacht und der Charakter des Dorfes erhalten.
Der Zuschuss beträgt bis zu 35 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 30.000 Euro.
Zuschüsse gibt es für:
- Sanierung ortsbildprägender Wohnhäuser, einschließlich Innenausbau (Baujahr vor 1979)
- Umbau von Scheunen und Stallungen zu Wohnraum
- Abriss nicht erhaltenswerter Bausubstanz
Keine Förderung gibt es für:
- reine Modernisierung, Baunterhaltungsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen
- Vorhaben, die bereits begonnen wurden
- Neubauten und Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
Voraussetzungen
- Ortsgemeinde verfügt über ein Dorferneuerungskonzept (Auflistung hinterlegen)
- Objekt muss im Bereich des Dorferneuerungskonzepts liegen
- Objekt liegt im Ortskern
- Baujahr vor 1979
- Gesamtsanierung: Sanierung Außenhülle im regionaltypischen Stil einschließlich Innenausbau
- Förderfähige Gesamtkosten mindestens 7.000 Euro
- Finanzierung des Vorhabens ist ohne Einbeziehung des Zuschusses gesichert
Welche Unterlagen werden benötigt?
Förderanfrage:
- Voranfrage Förderfähigkeit (Formular)
Beantragung einer Förderung:
- Förderantrag (Formular)
- Antrag auf vorzeitigen Baubeginn (Formular)
- Mitteilung Finanzamt (Formular)
- Baubeschreibung (Formular)
- Angebote/ Kostenvoranschläge oder Kostenaufstellung nach DIN 276
- ggf. Kostenaufteilung nach Förderprogrammen (bei Inanspruchnahme zusätzlicher Förderprogramme)
- Fotos (Vorderansicht, Rückansicht, Seitenansichten)
- Lageplan
- Pläne oder Planskizzen Bestand und Neuplanung
- ggf. Kopie Baugenehmigung/ denkmalrechtliche Genehmigung
- ggf. Kopie Förderzusagen aus anderen Förderprogrammen
Zusätzlich für Abriss:
- Abrisserläuterung (Formular)
- gutachterliche Stellungnahme zum Gebäudezustand (Architekt, Bauingenieur/ Statiker)
Abrechnung:
- Verwendungsnachweis (Formular)
- Rechnungen
- Fotos nach Fertigstellung (Vorderansicht, Rückansicht, Seitenansichten)
Hinweise:
Eine Auftragsvergabe und ein Baubeginn vor der Beantragung, Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn oder Bewilligung einer Maßnahme führt zum Förderausschluss. In Fällen mit begründeter Dringlichkeit, kann zusätzlich ein Antrag auf vorzeitigen Baubeginn gestellt werden.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
Was sollte ich noch wissen?
Vor der Antragstellung sollten Sie eine Voranfrage zur Förderfähigkeit Ihres Vorhabens (siehe Formular) stellen oder sich von der Dorferneuerungsbeauftragten beraten lassen. Die Ansprechpartnerin gibt Ihnen Hinweise zur ortsgerechten Gestaltung des Gebäudes und zu den Fördermöglichkeiten im Dorferneuerungsprogramm. Jedes Objekt und jede Baumaßnahme bedarf einer individuellen Beratung und Beurteilung.
Welche grundsätzlichen Gestaltungsvorgaben sind zwingend zu beachten?
Dach
- Dachform: Satteldach mit Dachüberstand, kein Flachdach
- Dacheindeckung: Naturschiefer, Dachziegel/ Dachpfannen schiefergrau und matt, kein Kunstschiefer, keine Metalleindeckungen, keine bituminösen Eindeckungen
- Dachgauben: Sattelgaube (vertikale Fensterachsen beachten), keine Schleppgaube, keine Dachfenster
- Vordach: Holzkonstruktion mit Schiefereindeckung, Metallkonstruktion mit Glas
Fassade/ Fachwerk/ Balkone:
- Fassade: mineralischer Außenputz in regionaltypischer Farbe, Verkleidung mit Naturschiefer, kein Kunstschiefer, keine Metallverkleidung, keine bituminöse Verkleidung,keine Klinker
- Fensteröffnungen: bei Ausrichtung immer auf Achsen und Symmetrieachsen (klare, ruhige Gliederung)
- Fensterfaschen: farblich abgesetzt
- Fachwerk: erhalten, nach Möglichkeit freilegen, Balken und Gefache in regionaltypischen Farben
- Sockel: farblich absetzen, Freilegung Naturstein oder Natursteinverkleidung
- Balkone: untergeordnet, Balkongeländer: Holz, Metall
Fenster/ Verschattung/ Türen:
- Fenster: hochstehende/ hochrechteckige Formate, symmetrische Anordnung (vertikale und horizontale Achsen beachten)
- Fensterrahmen: Weiß, Anthrazit, Holzoptik
- Sprossen: glasteilende Sprossen oder Wiener Sprossen als T- oder Kreuzsprossen, keine innenliegenden Sprossen
- Rollladenkästen: Einbau- oder Aufsatzkästen, keine Vorbaurollladenkästen
- Klapp- oder Schiebeläden: regionaltypische Farbe
- Haustür: alte Holzhaustüren sind zu erhalten, neue Haustüren sind in Stil und Farbe den Fenstern anzupassen