Integrationshilfe in der Kindertagestätte

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Ziel einer Integrationshilfe/Teilhabeassistenz in der Kindertagesstätte ist es, den behinderungsbedingten Mehrbedarf des Kindes auszugleichen und das Kind seiner Beeinträchtigung entsprechend zu fördern. Kinder mit Behinderungen sollen ganz selbstverständlich sozial eingebunden sein und an allen Aktivitäten teilnehmen. Dabei geht es darum Kinder mit und ohne Behinderung anzuregen, miteinander zu spielen und sich gegenseitig zu helfen.

  • Verfahrensablauf

    1. Die Antragstellung erfolgt durch die Sorgeberechtigten bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück/ Eingliederungshilfe.

    2. Wir benötigen zur Prüfung folgende Unterlagen:

    (Diese erhalten Sie von der Sachbearbeitung- Kontaktdaten unter www.kreis-sim.de)

    - Schriftlicher Antrag

    - Schweigepflichtentbindung

    - Fachärztliche Gutachten (ICD- Entwicklungsdiagnostik durch z.B. SPZ/ HTZ)

    - Falls vorhanden: Nachweise zum Grad der Behinderung (Ausweis + Feststellungsbescheid)

    - Falls vorhanden: Angabe des Pflegegrades (+ MDK Gutachten)

    - Falls vorhanden: Sonderpädagogisches Gutachten, Therapie-/ Entwicklungs-berichte

    - Vorerhebungsbogen Kind/ Sorgeberechtigte

    - Vorlage der Kreisverwaltung „Kita-/ Schulbericht“, ausgefüllt von der Einrichtung, die das Kind bereits besucht

    3. Der Eingliederungshilfeträger prüft den Antrag und führt das Gesamtplanverfahren durch. Dazu zählt:

    - Die Bedarfsermittlung

    - Das Teilhabegespräch/ die Gesamtplankonferenz

    - Die Zielvereinbarung

    - Die Erstellung des Gesamt- oder Teilhabeplans

    4. Wird ein Bedarf festgestellt, so schreibt die Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts die Maßnahme anonymisiert an die regionalen Anbieter aus.

    5. Auf Grundlage des Gesamt-/Teilhabeplans ergeht der Bewilligungsbescheid. Dieser geht allen Beteiligten zu.

    6. Der Gesamtplan wird vom Sozialdienst der Eingliederungshilfe fortgeschrieben.

    Die Zielerreichung wird überprüft, ausgewertet und ggf. angepasst:

    - Die Leistungserbringer reichen den ICF basierten Entwicklungsbericht ein (Vorlage Kreisverwaltung)

    - Aktuelle (ärztliche, Sonderpädagogische) Gutachten/ Therapieberichte/ Berichte der Einrichtungen werden berücksichtigt

    - Ggf. weitere Hospitation und erneute Gesamtplankonferenz


  • Voraussetzungen

    Voraussetzung für eine Maßnahme der Eingliederungshilfe ist, dass der junge Mensch eine nicht nur vorübergehende Behinderung hat oder von einer solchen bedroht ist. Für eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung kommen die Hilfen nach SGB IX über den Fachbereich Soziale Hilfen – Sachgebiet „Eingliederungshilfe“ infrage, bei seelischen Beeinträchtigungen ist die Zuständigkeit des Jugendamtes nach SGB VIII gegeben. Weitere Voraussetzung ist, dass der junge Mensch aufgrund dieser Behinderung wesentlich in seiner Teilhabe eingeschränkt ist.


    Therapeutische Maßnahmen, wie Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und auch stationäre Rehabilitationsmaßnahmen des Krankenversicherungsträgers sind vorrangig vor Leistungen des SGB IX in Anspruch zu nehmen. Hier gilt es eine drohende Behinderung abzuwenden, einen fortschreitenden Verlauf zu verlangsamen oder die Folgen der Behinderung zu beseitigen bzw. zu mildern.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Leistungen der Eingliederungshilfe werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Der maßgebliche Antrag ist bei der Kreisverwaltung zu stellen. Dazu reicht ein schriftlicher formloser Antrag aus. Zudem werden folgende Unterlagen benötigt:


    Schriftlicher Antrag

    Schweigepflichtentbindung

    Fachärztliche Gutachten (ICD- Entwicklungsdiagnostik durch z.B. SPZ/ HTZ)

    Falls vorhanden: Nachweise zum Grad der Behinderung (Ausweis + Feststellungsbescheid)

    Falls vorhanden: Angabe des Pflegegrades (+ MDK Gutachten)

    Falls vorhanden: Sonderpädagogisches Gutachten, Therapie-/ Entwicklungs-berichte

    Vorerhebungsbogen Kind/ Sorgeberechtigte

    Vorlage der Kreisverwaltung „Kita-/ Schulbericht“, ausgefüllt von der Einrichtung, die das Kind bereits besucht

  • Weiterführende Informationen