Leistungsinhalt
Leistungsbeschreibung
Hierbei handelt es sich um eine ambulante Leistung aus dem medizinisch-therapeutischen oder heilpädagogischen Bereich für Kinder mit Behinderung, die noch nicht eingeschult sind. Diese werden von Sozialpädiatrischen Zentren oder Interdisziplinären Frühförderstellen erbracht. Ziel dieser Hilfen ist die umfassende Entwicklungsförderung von beeinträchtigten Kindern. Wenn Sie diese Leistung beantragen wollen, wenden Sie sich an ein Sozialpädiatrisches Zentrum in Ihrer Nähe (Liste Unterstützung, Beratung, Förderung). Von dort werden die erforderlichen Anträge mit ärztlichen Unterlagen dann an uns weitergeleitet.
Verfahrensablauf
1. Die Antragstellung erfolgt durch die Sorgeberechtigten bei der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück/ Eingliederungshilfe.
2. Wir benötigen zur Prüfung folgende Unterlagen:
(Diese erhalten Sie von der Sachbearbeitung- Kontaktdaten unter www.kreis-sim.de)
- Schriftlicher Antrag
- Schweigepflichtentbindung
- Fachärztliche Gutachten (ICD- Entwicklungsdiagnostik durch z.B. SPZ/ HTZ)
- Falls vorhanden: Nachweise zum Grad der Behinderung (Ausweis + Feststellungsbescheid)
- Falls vorhanden: Angabe des Pflegegrades (+ MDK Gutachten)
- Falls vorhanden: Sonderpädagogisches Gutachten, Therapie-/ Entwicklungs-berichte
- Vorerhebungsbogen Kind/ Sorgeberechtigte
- Vorlage der Kreisverwaltung „Kita-/ Schulbericht“, ausgefüllt von der Einrichtung, die das Kind bereits besucht
3. Der Eingliederungshilfeträger prüft den Antrag und führt das Gesamtplanverfahren durch. Dazu zählt:
- Die Bedarfsermittlung
- Das Teilhabegespräch/ die Gesamtplankonferenz
- Die Zielvereinbarung
- Die Erstellung des Gesamt- oder Teilhabeplans
4. Wird ein Bedarf festgestellt, so schreibt die Eingliederungshilfe unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts die Maßnahme anonymisiert an die regionalen Anbieter aus.
5. Auf Grundlage des Gesamt-/Teilhabeplans ergeht der Bewilligungsbescheid. Dieser geht allen Beteiligten zu.
6. Der Gesamtplan wird vom Sozialdienst der Eingliederungshilfe fortgeschrieben.
Die Zielerreichung wird überprüft, ausgewertet und ggf. angepasst:
- Die Leistungserbringer reichen den ICF basierten Entwicklungsbericht ein (Vorlage Kreisverwaltung)
- Aktuelle (ärztliche, Sonderpädagogische) Gutachten/ Therapieberichte/ Berichte der Einrichtungen werden berücksichtigt
- Ggf. weitere Hospitation und erneute Gesamtplankonferenz
Welche Unterlagen werden benötigt?
Leistungen der Eingliederungshilfe werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt. Der maßgebliche Antrag ist bei der Kreisverwaltung zu stellen. Dazu reicht ein schriftlicher formloser Antrag aus. Zudem werden folgende Unterlagen benötigt:
Schriftlicher Antrag
Schweigepflichtentbindung
Fachärztliche Gutachten (ICD- Entwicklungsdiagnostik durch z.B. SPZ/ HTZ)
Falls vorhanden: Nachweise zum Grad der Behinderung (Ausweis + Feststellungsbescheid)
Falls vorhanden: Angabe des Pflegegrades (+ MDK Gutachten)
Falls vorhanden: Sonderpädagogisches Gutachten, Therapie-/ Entwicklungs-berichte
Vorerhebungsbogen Kind/ Sorgeberechtigte
Vorlage der Kreisverwaltung „Kita-/ Schulbericht“, ausgefüllt von der Einrichtung, die das Kind bereits besucht
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