Arbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit

Leistungsinhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Die AG besteht aus allen Schulsozialarbeiter*innen, die kreisweit in den Schulen eingesetzt sind. Sie dient dem Austausch und der Netzwerkbildung und findet 2x im Jahr statt. Eine Koordination findet über die Jugendhilfeplanung statt.

  • Verfahrensablauf

    mindestens 2 Treffen im Jahr

  • Voraussetzungen

    Alle Schulsozialarbeiter im Rhein-Hunsrück-Kreis können teilnehmen.

  • Rechtsgrundlage

    § 13 SGB VIII